AGB

  • 1. Allgemeines
  1. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle, auch zukünftige, Verträge und Leistungen der Fa. Cleanster, Oswaldgasse 21/2, 1120 Wien (nachstehend: Cleanster), gegenüber Ihren Kunden. Es gilt stets, die zum Zeitpunkt der Leistungsinanspruchnahme gültige Fassung der AGB.
  2. Anderslautende AGBs seitens Dritter bilden keine Rechtsgrundlage. Abweichenden Vorschriften der Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Bedingungen erkennt Cleanster nur an, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Im Einzelfall mit dem Kunden getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.
  3. Die Geschäftsbeziehungen zwischen Cleanster und den Kunden unterliegen dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Wien.

 

  • 2. Vertragsinhalt und Vertragsschluss
  1. Cleanster bietet seinen Kunden die Möglichkeit, während der Parkzeit an bestimmten Parkplätzen, die Fahrzeuge innen und außen durch ausgebildete Reinigungskräfte reinigen zu lassen. Alle Angebote von Cleanster sind freibleibend. Abweichungen und technische Änderungen des Reinigungsprozesses sowie der Reinigungsinhalte sind möglich.
  2. Die Mindestparkdauer iHv von 90 Minuten (Ausnahme: 120 Minuten im 21. und 22. Bezirk) basiert auf durchschnittlichen Erfahrungswerten. Abweichungen davon können sich je nach Verkehrsaufkommen ergeben.
  3. Der Kofferraum wird in dem Beladungszustand ausgesaugt, in welchem er sich bei der Übergabe befindet.
  4. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung vonseiten Cleansters zustande. Cleanster teilt dem Kunden die Annahme der Bestellung schriftlich via E-Mail mit.
  5. Damit der Vertrag ohne Hinderung zustande kommt, sollte der Kunde beim Parken des zu reinigenden Fahrzeugs sicher stellen, dass alle Türen mindestens zur Hälfte geöffnet werden können.
  6. Falls die Dienstleistung aufgrund von Regen oder Schnee nicht durchgeführt werden kann, wird das bereits eingezahlte Dienstleistungshonorar zu 100 % an den Kunden zurückgezahlt. Alternativ kann auch mit dem Kunden eine Teilreinigung vereinbart werden.
  7. Cleanster behält sich vor, auch nach der Bestellannahme die Reinigung aufgrund ungünstig geparkter oder zu stark verschmutzter Fahrzeuge zu verweigern.
  8. Sollte der Standort des betreffenden, bzw. zu reinigenden Fahrzeugs durch Cleanster nicht ermittelt werden können, wird das bereits eingezahlte Dienstleistungshonorar zu 100 % zurückgezahlt.
  9. Cleanster richtet sich mit seinem Angebot an gewerbliche und private Kunden.
  10. Wird der Termin für eine Bestellungen mit Einlösung von Gutscheinen (eigene Cleanster-Gutscheine oder auch Gutscheine anderer Vertriebspartner) vom Kunden nicht angetreten oder versäumt, so verfällt der Gutschein komplett. Ausfälle durch Cleanster sind davon ausgeschlossen.

 

  • 3. Haftung und Schadensersatz
  1. Schadensersatzansprüche seitens des Kunden können nur dann geltend gemacht werden, wenn Cleanster oder einem seiner Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann. Für Verlust von Wertgegenständen jeder Art kann nicht gehaftet werden.
  2. Für jegliche Schäden am Fahrzeug (wie z.B. Beulen, Kratzer sowie Lackschäden an der Karosserie, Steinschläge in der Windschutzscheibe, Kratzer und Beulen an Felgen und Außenspiegeln, Schäden an der Antenne), die vor der Fahrzeugübergabe an Cleanster entstanden sind und ggf. durch die Reinigung vergrößert wurden, kann Cleanster nicht zur Haftung herangezogen werden.
  3. Liegt ein Schaden vor, der nachweisbar von einem Reinigungsmitarbeiter verursacht wurde, so muss dieses durch den Kunden mit einem Quality Manager ausführlich und nachvollziehbar dokumentiert werden. Sichtbare Schäden sind durch einen Fotobeweis zu belegen.
  4. Ist ein Fahrzeug mit einer Alarmanlage ausgestattet, so hat der Kunde sicherzustellen, dass die Alarmanlage nicht unbeabsichtigt ausgelöst werden kann. Im Falle eines Schadens durch das Auslösen des Alarms, ist Cleanster von jeglicher Haftung freigestellt.
  5. Zur Dokumentation des Ist-Zustandes des Fahrzeuges werden vor Beginn der Reinigungsarbeiten innen und außen fotografische Details festgehalten. Die Fotodaten werden nach erbrachter Leistung und Zahlung des Kunden gelöscht. Mit der Zahlung erkennt der Kunde bzw. die für die Abholung des gereinigten Fahrzeugs beauftragte Person an, dass nach der Reinigung, keine durch Cleanster entstandenen Schäden im Fahrzeuginnen- als auch -außenraum, entstanden sind.

 

  • 4. Preise
  1. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Preise. Diese verstehen sich inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 20%.
  2. Bei Verspätungen, die durch den Kunden verschuldet sind, behalten wir uns das Recht einen Verspätungszuschlag zu erheben oder bei gleichbleibenden Preis die Reinigung nicht vollständig zu erfüllen, sofern sich anderenfalls eine Verspätung beim nächsten Kunden ergeben würde. Bei einer Verspätung seitens Kunden von 15 Minuten ohne vorheriger Benachrichtigung, behalten wir uns das Recht den geplanten Reinigungsort zu verlassen und in unseren Stornobedingungen definierte Stornogebühr in Rechnung zu stellen.

 

  • 5. Zahlungsbedingungen
  1. Im Falle von Privatkunden akzeptiert Cleanster Kreditkartenzahlungen nach Ausführung der beauftragten Reinigungsarbeiten. Die Zahlung erfolgt bei Bestellung.
  2. Mit gewerblichen Kunden kann eine Vereinbarung getroffen werden, die regelmäßig erbrachten Reinigungsarbeiten gegen Ausstellung einer Rechnung in bestimmten Abständen abzurechnen.
  3. Der Rechnungsbetrag wird mit der Rechnungsstellung fällig.

 

  • 6. Stornobedingungen
  1. Von Cleanster bestätigte Bestellungen können ausschließlich schriftlich per E-Mail an “office@cleanster.at” storniert werden. Es fallen die untenstehenden Stornogebühren in Abhängigkeit des Stornierzeitpunktes an.
Zeit bis zum Eintreffen des Cleaners Stornogebühr (in % von der gesamten Bestellsumme)
 30 min  50 %